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Kletterpark wieder täglich geöffnet ab Mitte März!
Mo - Fr: 14:00 - 18:00 Uhr | Sa + So, Feiertage
& Schulferien in Niedersachsen 10:00 - 18:00 Uhr
Für Gruppen und Teams jederzeit nach Absprache

Kletterpark open daily again from mid-March!
Mo-Fr: 14:00 - 18:00 | Sa+ Su, public holidays
& school holidays in Lower Saxony 10:00 - 18:00
For groups and teams at any time by arrangement

AGB

Nutzungsbedingungen für die Höhenwegarena der Höhenweg GmbH

Für die Nutzung der HöhenwegArena der Höhenweg GmbH gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Nutzungsvoraussetzung:

1.1. Voraussetzung für den Besuch/Nutzung des Kletterparks Höhenwegarena und deren sonstigen Angeboten ist die Akzeptanz dieser AGB.

1.2. Volljährige Gäste müssen durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige Gäste werden durch Aufsichtsberechtigte vertreten.

1.3. Die Gäste bzw. deren Aufsichtsberechtigte bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie körperlich gesund sind und keine berauschenden oder sonstigen, die geistig und körperliche Verfassung einschränkenden Mitteln (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert haben und, das sie nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die bei der Nutzung der Kletteranlagen eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen können. Insbesondere gilt dies für den Bewegungs- und Stützapparat, Herz-Kreislauferkrankungen, Schwangerschaft, Epilepsie und nahe zurückliegende Operationen.

1.4. Abhängig vom Entwicklungsstand können Kinder in der Regel ab einem Alter von etwa sieben bis acht Jahren selbstständig klettern. Ist dies nicht möglich, muss eine Begleitung durch eine Aufsichtsperson erfolgen.

1.5. Die Nutzung der Seilbahnen auf 8 m und 30 m Höhe sowie des „Base Jumps“ ist nur bis zu einem max. Körpergewicht von 110 kg möglich; für die kleine Seilbahn (Höhe 4 m) ist das Gewicht auf 40 kg limitiert.

1.6. Die Gäste haben das Eintrittsgeld, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus vor der Nutzung der Anlage zu entrichten.

1.7. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, oder nach Feststellung und Beurteilung eines Mitarbeiters der Höhenweg GmbH nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme verzichten. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist der Höhenweg GmbH einen geringeren oder keinen Schaden nach.

2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1. Die Benutzung der HöhenwegArena ist mit Risiken (bspw. körperliche Überforderung, auftretende Höhenangst) verbunden.

2.2. Jeder Teilnehmer muss vor der Nutzung der HöhenwegArena an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. 2.3. Während des gesamten Aufenthalts ist sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter der Höhenweg GmbH unverzüglich Folge zu leisten.

2.4. Auf den Plattformen dürfen sich höchstens vier Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Aufgaben darf sich immer nur die für die jeweiligen Aufgaben bestimmte Anzahl von Teilnehmern bewegen.

2.5. Zur Orientierung der Gäste sind die Kletterstationen nach Schwierigkeit farblich markiert (blau = einfache, rot = mittlere und schwarz = schwere Aufgabenschwierigkeit. Paarstationen sind pinkfarben markiert.

2.6. Nur die durch die Höhenwegarena gestellte Sicherheitsausrüstung darf zur Begehung der Aufgaben genutzt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden. Die Ausrüstung bestehend aus Komplettgurt, Klettersteigset und Helm muss entsprechend der Sicherheitseinweisung angelegt und benutzt werden.

2.7. Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen während der Nutzung der Höhenwegarena nicht mitgeführt werden (insbesondere Handys, Kameras, Rucksäcke, Taschen)

2.8. Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hoch zubinden, um Verletzungen zu verhindern.

2.9. Die abgesperrten Zonen im Bereich der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden.

2.10. Während der Kletteraktivität ist das Rauchen nicht erlaubt.

2.11. Das Betreten des Strandbereichs mit Kletterausrüstung ist nicht erlaubt.

3. Haftungsbeschränkung/Schäden

3.1. Die Höhenweg GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Insoweit haftet die Höhenweg GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Höhenweg GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.2. Für Schäden oder Verschmutzung der Kleidung oder anderen selbst mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Schäden basieren auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders.

3.3. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich die Höhenweg GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.4. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter der Höhenweg GmbH gemeldet werden.

4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter der Höhenweg GmbH kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung der Arena ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist der Höhenweg GmbH einen geringeren oder keinen Schaden nach.

4.2. Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen (z.B. Sicherungspflicht, Evakuierung bei Gewitter) von Mitarbeitern der Höhenweg GmbH nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt die Höhenweg GmbH keine Haftung, es sei denn die Schäden basieren auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwender oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Ziff. 3.1 Satz 1 bleibt hiervon unberührt.

4.3. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält sich die Höhenweg GmbH das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.

5. Betriebseinstellung/Nichtnutzung/ Stornierung

5.1. Die Höhenweg GmbH behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Witterungsbedingungen) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn der Teilnehmer weist der Höhenweg GmbH einen geringeren oder keinen Schaden nach.

5.2. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der HöhenwegArena vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn der Teilnehmer weist der Höhenweg GmbH einen geringeren oder keinen Schaden nach.

5.3 Ihre Anmeldung (mündlich oder schriftlich) für eine Veranstaltung oder Reservierung ist verbindlich.

5.4 Der Kunde ist berechtigt vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten. Für den Fall des Rücktritts ist die Höhenweg GmbH berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen.

Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen. Bei Stornierungen fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an:

Für alle Kletterkarten gilt: Findet eine Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Klettertermin statt, so stellen wir Ihnen einen Gutschein in Höhe der gebuchten Kletterkarten aus. Findet eine Stornierung bis 15 Tage vor dem Termin statt, fallen keine Gebühren an.

Für alle sonstigen Veranstaltungen für Schulklassen, Gruppen und Teams gilt:

  • Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: pauschal bei Gruppen pro Gruppe 25 % des Angebotspreises bei

einem Mindestbetrag von € 150,–.

  • vom 89.– 29. Tag: 25% des Angebotspreises.
  • vom 28.– 22. Tag: 80% des Angebotspreises.
  • vom 21.– 1. Tag: 90% des Angebotspreises.
  • Bei Nichtantritt werden 100% des Preises berechnet.

Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Kunden aus einer Gruppe zurücktreten oder die Veranstaltung ohne Kündigung nicht antreten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 


Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugangstag der Stornierung. Die Kosten werden nicht geschuldet, wenn der Teilnehmer nachweist, dass der Höhenweg GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. 5. 5. Kündigung infolge höherer Gewalt. Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt (Wind; Gewitter) erschwert oder gefährdet, ist der für das Programm verantwortliche Mitarbeiter der Höhenweg GmbH berechtigt über den Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist der Höhenweg GmbH einen geringeren oder keinen Schaden nach.

6. Bildrechte: „Sofern/wenn der Höhenweg GmbH Bilder und/oder Videos zu Werbezwecken und/oder Illustrationszwecken zur Verfügung gestellt werden, verzichtet der Schöpfer/Rechteinhaber auf seine Rechte nach § 15 UrhG, sofern nicht anderweitig geregelt. Die Höhenweg GmbH darf also die Bilder/Videos insbesondere öffentlich zugänglich machen und auf der eigenen Internetpräsenz für die Bewerbung der HöhenwegArena nutzen. Der Schöpfer/Rechteinhaber überträgt der Höhenweg GmbH insoweit hinsichtlich der überlassenen Werke das Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten, wobei er auf eine Vergütung verzichtet sowie auch auf die Nennung seines Namens i. V. m. dem Werk. Die Höhenweg GmbH nimmt diese Verzichte an.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

München, 03. Juli 2024

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Höhenweg GmbH Shop https://hoehenweg.de/online-buchen/

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über unseren unter https://hoehenweg.de/online-buchungen/ erreichbaren Ticketshop (im Folgenden „Ticketshop“) geschlossenen Verträge zwischen der Höhenweg GmbH, Pognerstraße 23, 81379 München (im Folgenden „Höhenweg GmbH“, „wir“ oder „uns“) und den Nutzern des Ticketshops (im Folgenden „Kunden“ oder „Sie“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung der Tickets/Gutscheine in unserem Ticketshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Ticketshop durch Anklicken des Buttons „verbindlich bestellen/reservieren“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab, mit der Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags unterbreiten.

(3) Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Ticketshop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Mit Abschluss des Bezahlvorgangs, erklären wir die Annahme Ihres Vertragsangebotes mit der Zusendung der Bestellbestätigung.

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Zusendung des jeweiligen Tickets/Gutscheine annehmen.

(5) Jeglicher gewerblicher und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch die Höhenweg GmbH ist verboten. Weiterhin behält es sich die Höhenweg GmbH vor, Personen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.

3. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist der Kauf von Tickets/Gutscheinen, mit welchen der Kunde Zugang zum Kletterpark HöhenwegArena oder zu unseren Veranstaltungen erhält.

(2) Der Leistungsumfang von Tickets/Gutscheinen und Bedingungen für die von den jeweiligen Tickets/Gutscheinen umfassten Leistungen ergeben sich aus den Produktbeschreibungen im Ticketshop.

(3) Für den Zutritt und die Nutzung der Einrichtungen der Höhenweg GmbH gelten ergänzend die Regelungen der Parkordnung. Die Parkordnung ist im Park vor Ort einsehbar.

(4) Der Besuch des Kletterparks HöhenwegArena oder einer Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Kunde die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Preis zahlt.

4. Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Online erworbene Tickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise saisongebundene Tickets, Tagestickets oder Event-Tickets) gebucht werden, unterliegen daher nicht dem Widerrufsrecht. Bitte berücksichtigen Sie, dass das folgend aufgeführte Widerrufsrecht nur für den Erwerb von Tickets/Gutscheine über unseren Ticketshop gilt, die nicht für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gelten.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Höhenweg GmbH, Pognerstraße 23, 81379 München, Telefon: 05198 987373 und E-Mail: info@hoehenweg.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die aussagekräftige Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Für alle Kletterkarten gilt: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so stellen wir Ihnen einen Gutschein in Höhe der gebuchten Kletterkarten aus.

Für alle sonstigen Veranstaltungen für Gruppen und Teams gilt:

· Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: pauschal bei Gruppen pro Gruppe 25 % des Angebotspreises bei einem Mindestbetrag von € 150,–.
· vom 89.– 29. Tag: 25% des Angebotspreises.
· vom 28.– 22. Tag: 80% des Angebotspreises
· vom 21.– 1. Tag: 90% des Angebotspreises

Bei Nichtantritt werden 100% des Preises berechnet. 
 Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Kunden aus einer Gruppe zurücktreten oder die Veranstaltung ohne Kündigung nicht antreten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass kein Schaden, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Lieferbedingungen

(1) Dem Kunden wird eine Buchungsbestätigung ausschließlich als Anlage per E-Mail im PDF-Format übersandt.

(2) Die Übersendung der Buchungsbestätigung erfolgt automatisch sofort nach Bestätigung der Zahlung.

6. Preise und Versandkosten

(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Ticketshop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Es fallen keine Buchungs- oder Versandkosten an.

7. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kaufpreis wird sofort bei Vertragsschluss fällig.

(2) In unserem Ticketshop stehen Ihnen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung. In Ausnahmefällen nach Absprache erfolgt die Bezahlung per Rechnungsstellung.

(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre

Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.

(4) Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Den Anweisungen des Personals der Höhenweg GmbH ist innerhalb der Parks und an den jeweiligen Attraktionen mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit unbedingt jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt für Veranstaltungen der Höhenweg GmbH entsprechend.

3) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(4) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 5 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 ausgeschlossen.

(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und ausschlüssen unberührt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, München. Die Höhenweg GmbH ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen wird München vereinbart. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

München, 03.07.2024

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